Start Alle Themen › Weiterbildungsgeld: 150 Euro im Monat, und wer sie bekommt

Weiterbildungsgeld: 150 Euro im Monat, und wer sie bekommt

Während einer geförderten Umschulung gibt es 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat obendrauf, dazu bis zu 2.500 Euro Prämien für bestandene Prüfungen. Anders als der Bildungsgutschein entscheidet hier kein Ermessen. Für jeden Kurs gilt es trotzdem nicht.

150 Euro im Monat, dazu bis zu 2.500 Euro Prämien.

Wer eine geförderte Weiterbildung mit anerkanntem Berufsabschluss macht, bekommt zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro (§ 87a SGB III). Dazu kommen 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung.

Das Geld ist keine Ermessensleistung wie der Bildungsgutschein selbst: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, steht es dir zu.

Wer es bekommt

Das Weiterbildungsgeld hängt an drei Bedingungen. Sie sind enger, als viele denken, vor allem die dritte:

Die Weiterbildung ist gefördert

Nach § 81 SGB III (Bildungsgutschein) oder § 82 SGB III (Förderung Beschäftigter). Heißt: Ohne bewilligte Förderung kein Weiterbildungsgeld. Es ist eine Zulage zur Förderung, kein eigener Topf, den man separat beantragt.

Du gehörst zum berechtigten Kreis

Arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, bei denen es auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich ist. Heißt: Wer Bürgergeld bezieht und nebenbei arbeitet, ist nicht automatisch ausgeschlossen.

🔴 Der Kurs führt zu einem echten Berufsabschluss

Die Weiterbildung muss „zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führen". Das ist die entscheidende Hürde. Ein Zertifikatskurs über sechs Wochen erfüllt sie nicht, auch wenn er gefördert wird. Gemeint sind echte Umschulungen mit IHK- oder Kammerabschluss. Wer 150 Euro im Monat einplant, sollte vorher genau das prüfen.

Die Prämien für bestandene Prüfungen

WofürBetrag
Bestandene Zwischenprüfung (oder erster Teil einer gestreckten Abschlussprüfung)1.000 €
Bestandene Abschlussprüfung1.500 €
Weiterbildungsgeld, monatlich während der Maßnahme150 €

Bei einer zweijährigen Umschulung ergibt das rund 3.600 Euro Weiterbildungsgeld plus 2.500 Euro Prämien, zusätzlich zu den übernommenen Kurskosten und zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, das weiterläuft.

Warum es das überhaupt gibt: Eine zweijährige Umschulung ist ein langer Verzicht auf Einkommen, Freizeit und Sicherheit. Das Weiterbildungsgeld soll den Abbruch unattraktiver machen, und die Prämien belohnen das Durchhalten an den beiden Punkten, an denen die meisten aufgeben.

Was du dafür tun musst

  1. Zuerst die Förderung klären. Ohne bewilligten Bildungsgutschein gibt es kein Weiterbildungsgeld. Wie die Bewilligung läuft: die drei Voraussetzungen.
  2. Prüfen, ob der Kurs zu einem Berufsabschluss führt. Frag den Anbieter direkt nach dem Abschluss und der Ausbildungsdauer. „Zertifikat" ist kein Berufsabschluss.
  3. Im Beratungsgespräch ansprechen. Frag ausdrücklich nach Weiterbildungsgeld und Prämien. Sie werden nicht immer von selbst erwähnt.
  4. Prüfungstermine im Blick behalten. Die Prämien hängen an bestandenen Prüfungen, nicht an der Teilnahme.

Nicht verwechseln: Das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III ist etwas anderes als das frühere „Arbeitslosengeld bei Weiterbildung" und etwas anderes als das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte in Transformationsbetrieben. Wenn du unsicher bist, welche Leistung gemeint ist, frag im Gespräch nach dem Paragrafen. Das klärt es sofort.

Häufige Fragen

Wie viel Weiterbildungsgeld bekomme ich?

150 Euro im Monat während der geförderten Weiterbildung (§ 87a SGB III), zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Dazu kommen 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung.

Wer hat Anspruch darauf?

Arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Weiterbildung nach § 81 oder § 82 SGB III gefördert wird, sowie erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, bei letzteren auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Gilt das für jeden geförderten Kurs?

Nein, und das ist die wichtigste Einschränkung. Die Weiterbildung muss zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führen. Ein sechswöchiger Zertifikatskurs erfüllt das nicht, auch wenn er gefördert wird. Gemeint sind echte Umschulungen mit Kammerabschluss.

Muss ich das Weiterbildungsgeld extra beantragen?

Es hängt an der bewilligten Förderung, ist also kein separater Topf. Sprich es im Beratungsgespräch trotzdem ausdrücklich an. Weiterbildungsgeld und Prämien werden nicht immer von selbst erwähnt.

Ist das Weiterbildungsgeld auch eine Ermessensleistung?

Nein. Anders als der Bildungsgutschein selbst, der eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III ist, steht dir das Weiterbildungsgeld zu, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Passt eine Umschulung zu deiner Lage?

Fünf Minuten, keine Anmeldung. Der Fördercheck zeigt dir, was in deiner Situation für eine Förderung spricht und was dir noch fehlt. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung, kein Anspruch. Der Check kann dir deshalb keine Zusage geben, aber er sagt dir, wo du stehst.

Fördercheck starten

Kostenlos für dich, finanziert von Bildungsträgern, nicht von dir.

Rechtsgrundlagen

§ 87a SGB III (Weiterbildungsgeld 150 Euro monatlich, Prämien 1.000 und 1.500 Euro, Voraussetzung eines Ausbildungsberufs mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer) · § 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung) · § 82 SGB III (Förderung Beschäftigter).

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine auf deinen Fall bezogene Rechtsberatung. Im Zweifel wende dich an die Agentur für Arbeit, eine unabhängige Beratungsstelle oder einen Sozialverband.

Stand: 28. August 2026.