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Umschulung mit Bürgergeld: Geht das, und wer entscheidet?

Ja, eine Umschulung mit Bürgergeld geht. Es heißt inzwischen Grundsicherungsgeld, der Leistungsbezug läuft weiter und die Kurskosten werden übernommen. Der wichtigste Hinweis kostet sonst Wochen: Zuständig ist seit 2025 die Agentur für Arbeit, nicht das Jobcenter.

Ja, das geht. Der wichtigste Hinweis vorweg: Zuständig ist die Agentur für Arbeit, nicht das Jobcenter.

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Beratung, Bewilligung und Finanzierung beruflicher Weiterbildung vollständig bei der Agentur für Arbeit, auch für Menschen, die Bürgergeld beziehen. Das Jobcenter stellt keine Bildungsgutscheine mehr aus.

🔴 Warum das praktisch wichtig ist: Wer sein Anliegen nur im Jobcenter vorbringt, redet mit der falschen Stelle. Das kostet Wochen, und im schlechtesten Fall bleibt der Eindruck zurück, es sei nicht möglich.

Was sich 2026 ändert, und was nicht

Das Bürgergeld wird ab Juli 2026 schrittweise durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Beide Begriffe meinen dieselbe Leistung: Wer heute „Bürgergeld" sucht und wer „Grundsicherungsgeld" sucht, meint dasselbe Geld. Für die Weiterbildungsförderung gilt dabei eine beruhigende und eine unbequeme Nachricht:

Der Bildungsgutschein bleibt

Er steht in einem anderen Gesetzbuch (§ 81 SGB III) als die Grundsicherung (SGB II). Heißt: Die Reform ändert die Förderlogik nicht. Auch Weiterbildungsgeld und Prämien laufen weiter.

🔴 Der Vermittlungsvorrang wird schärfer

Ab Juli 2026 gilt verstärkt: erst wird geprüft, ob eine direkte Vermittlung in Arbeit möglich ist. Eine Umschulung wird bewilligt, wenn das nicht geht. Was du daraus machst: Das ist genau die Hürde, auf die du dich vorbereiten kannst. Wer belegen kann, dass die direkte Vermittlung im bisherigen Beruf nicht trägt, argumentiert nicht gegen den Vermittlungsvorrang, sondern beantwortet ihn.

Der Vermittlungsvorrang ist kein Verbot. Er ist eine Reihenfolge: erst Vermittlung prüfen, dann Qualifizierung. Wenn im alten Beruf keine Stellen mehr da sind oder du ihn gesundheitlich nicht mehr ausüben kannst, ist die Prüfung damit beantwortet, nicht umgangen.

Umschulung mit Bürgergeld: was mit dem Geld passiert

Die häufigste Sorge, und die Antwort ist gut: Der Leistungsbezug läuft weiter. Eine geförderte Umschulung ist keine Erwerbstätigkeit und beendet den Anspruch nicht. Dazu kommen:

WasBetrag
Kurskosten (Lehrgang, Prüfungen, Lernmittel)voll übernommen
Weiterbildungsgeld je Monat, zusätzlich zur Leistung150 €
Prämie bestandene Zwischenprüfung1.000 €
Prämie bestandene Abschlussprüfung1.500 €
Fahrtkosten, ggf. Kinderbetreuungauf Antrag

⚠️ Die Bedingung fürs Weiterbildungsgeld: Der Kurs muss zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führen (§ 87a SGB III). Ein kurzer Zertifikatskurs erfüllt das nicht. Details: Weiterbildungsgeld und Prämien.

So gehst du vor

  1. Termin bei der Agentur für Arbeit verlangen, nicht beim Jobcenter, auch wenn dein Ansprechpartner dort sitzt. Sag ausdrücklich, dass es um eine Förderung nach § 81 SGB III geht.
  2. Vor der Anmeldung zum Kurs. Die vorherige Beratung ist gesetzliche Voraussetzung. Wer zuerst bucht, verliert die Förderung.
  3. Den Vermittlungsvorrang vorwegnehmen. Bring mit, was zeigt, dass eine direkte Vermittlung nicht trägt: Absagen, die Zahl deiner Bewerbungen, gesundheitliche Gründe, wegfallende Tätigkeiten in deiner Branche.
  4. Zielberuf und zugelassenen Anbieter benennen. Mit Kursnummer und AZAV-Nachweis. Das macht der Fachkraft die Arbeit leichter.
  5. Nach Weiterbildungsgeld und Prämien fragen. Sie werden nicht immer von selbst erwähnt.

Wenn es beim Jobcenter hängenbleibt: Ein „dafür sind wir nicht zuständig" ist seit 2025 formal richtig. Eine Absage ist es nicht. Bitte um die Weiterleitung an die Agentur für Arbeit oder vereinbare den Termin dort selbst. Und falls ein Ablehnungsbescheid kommt: was du gegen eine Ablehnung tun kannst.

Wie deine Chancen grundsätzlich stehen und welche drei Voraussetzungen das Gesetz nennt: Bildungsgutschein: Anspruch prüfen.

Häufige Fragen

Kann ich mit Bürgergeld eine Umschulung machen?

Ja. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III steht auch Menschen im Leistungsbezug offen. Der Leistungsbezug läuft während der Umschulung weiter, die Kurskosten werden übernommen, und bei einer Umschulung mit anerkanntem Berufsabschluss kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat hinzu.

Wer ist zuständig, Jobcenter oder Agentur für Arbeit?

Seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich die Agentur für Arbeit. Beratung, Bewilligung und Finanzierung beruflicher Weiterbildung wurden vollständig dorthin übertragen, auch für Menschen im Bürgergeld-Bezug. Das Jobcenter stellt keine Bildungsgutscheine mehr aus.

Ändert die neue Grundsicherung ab Juli 2026 etwas an der Förderung?

An der Förderlogik nichts. Der Bildungsgutschein steht in einem anderen Gesetzbuch (SGB III) als die Grundsicherung (SGB II) und bleibt bestehen, ebenso Weiterbildungsgeld und Prämien. Verschärft wird allerdings der Vermittlungsvorrang: Es wird zuerst geprüft, ob eine direkte Vermittlung in Arbeit möglich ist.

Was bedeutet der Vermittlungsvorrang für mich?

Er ist eine Reihenfolge und kein Verbot: erst Vermittlung prüfen, dann Qualifizierung. Wer belegen kann, dass eine direkte Vermittlung im bisherigen Beruf nicht trägt, sei es durch Absagen, wegfallende Tätigkeiten oder gesundheitliche Gründe, beantwortet diese Prüfung, statt gegen sie zu argumentieren.

Wird mir das Weiterbildungsgeld auf die Leistung angerechnet?

Das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III ist als zusätzlicher monatlicher Zuschuss von 150 Euro während der geförderten Weiterbildung ausgestaltet. Kläre die konkrete Anrechnung in deinem Fall direkt bei der Agentur für Arbeit. Das hängt von deiner individuellen Leistungssituation ab.

Passt eine Umschulung zu deiner Lage?

Fünf Minuten, keine Anmeldung. Der Fördercheck zeigt dir, was in deiner Situation für eine Förderung spricht und was dir noch fehlt. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung, kein Anspruch. Der Check kann dir deshalb keine Zusage geben, aber er sagt dir, wo du stehst.

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Kostenlos für dich, finanziert von Bildungsträgern, nicht von dir.

Rechtsgrundlagen

§ 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung, Ermessensleistung) · § 87a SGB III (Weiterbildungsgeld 150 Euro, Prämien 1.000 und 1.500 Euro) · SGB II (Grundsicherung; Reform ab Juli 2026). Zuständigkeitswechsel zur Agentur für Arbeit seit 1. Januar 2025.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine auf deinen Fall bezogene Rechtsberatung. Im Zweifel wende dich an die Agentur für Arbeit, eine unabhängige Beratungsstelle oder einen Sozialverband.

Stand: 28. August 2026.