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Umschulung in Teilzeit: Geht das mit Kindern?

Ja. Eine Umschulung in Teilzeit dauert länger, ist dafür aber machbar. Und für die Kinderbetreuung gibt es 160 Euro pro Kind und Monat, pauschal. Diese Leistung steht im Gesetz, wird aber selten von selbst erwähnt.

Ja, in Teilzeit geht es, und die Kinderbetreuung wird bezahlt.

Eine geförderte Umschulung ist nicht auf Vollzeit beschränkt. In Teilzeit dauert sie länger, meist zweieinhalb bis drei Jahre statt zwei, und ist damit für Alleinerziehende, pflegende Angehörige und Berufstätige überhaupt erst machbar.

Dazu kommt eine Leistung, die vielen unbekannt ist: 160 Euro pro Kind und Monat für die Betreuung, pauschal (§ 87 SGB III). Ohne Einzelnachweis über jede Kita-Rechnung.

Was gezahlt wird

LeistungBetrag
Kurskosten (Lehrgang, Prüfungen, Lernmittel)voll übernommen
Kinderbetreuung, je Kind und Monat (§ 87 SGB III)160 €
Weiterbildungsgeld je Monat (§ 87a SGB III)150 €
Prämie bestandene Zwischenprüfung1.000 €
Prämie bestandene Abschlussprüfung1.500 €
Fahrtkostenauf Antrag

Bei zwei Kindern sind das 320 Euro Betreuung plus 150 Euro Weiterbildungsgeld, jeden Monat, zusätzlich zur laufenden Leistung. Über eine dreijährige Teilzeitumschulung summiert sich das auf einen fünfstelligen Betrag, zu dem die Prämien noch hinzukommen.

Die Betreuungspauschale muss angesprochen werden. Sie steht im Gesetz, wird aber nicht immer von selbst erwähnt. Frag im Beratungsgespräch ausdrücklich nach § 87 SGB III. Das ist keine Unhöflichkeit, es spart dir monatlich Geld.

Was für eine Umschulung in Teilzeit spricht, und was dagegen

Dafür: Sie ist machbar

Eine Vollzeitumschulung mit 35 bis 40 Stunden plus Fahrtweg ist neben Kinderbetreuung oder Pflege oft schlicht nicht durchzuhalten. Was daraus folgt: Eine abgeschlossene Teilzeitumschulung ist mehr wert als eine abgebrochene in Vollzeit. Das ist auch das Argument, mit dem du im Gespräch auftreten kannst. Die Agentur hat kein Interesse an Abbrüchen.

Dafür: Deine Lage wird anerkannt

Alleinerziehende und pflegende Angehörige gelten als Gruppe mit besonderem Unterstützungsbedarf. Was du tust: Die Betreuungssituation offen darstellen, samt Zeiten. Sie ist die Begründung für das Teilzeitmodell und kein Makel im Antrag.

Dagegen: Es dauert länger

Statt zwei Jahren sind es meist zweieinhalb bis drei. Was du bedenkst: Das Weiterbildungsgeld läuft dafür entsprechend länger. Prüfe aber, ob deine Leistungsansprüche die gesamte Dauer abdecken. Das klärst du am besten gleich im Beratungsgespräch.

Dagegen: Das Angebot ist dünner

Nicht jeder Beruf und nicht jeder Träger bietet ein Teilzeitmodell. Was du tust: Früh nach Teilzeit fragen und den Suchradius weiten. Hybride Angebote mit Online-Anteil entschärfen das Problem deutlich, sie sparen den Fahrtweg, der bei Betreuungspflichten oft das eigentliche Hindernis ist.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III: Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Niemand kann dir eine Bewilligung zusichern, auch kein Bildungsträger. Was du tun kannst, ist deinen Fall so vorzubereiten, dass die Entscheidung leichter zu deinen Gunsten ausfällt.

So gehst du vor

  1. Betreuungszeiten realistisch aufschreiben. Wann kannst du tatsächlich lernen? Diese Zahl entscheidet über das Modell, nicht der gute Wille.
  2. Nach Teilzeitangeboten im Zielberuf suchen, ausdrücklich auch nach hybriden Kursen mit Online-Anteil.
  3. Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit, vor jeder Anmeldung, denn die vorherige Beratung ist gesetzliche Voraussetzung.
  4. Betreuungskosten ansprechen (§ 87 SGB III, 160 € je Kind und Monat) und Weiterbildungsgeld (§ 87a SGB III).
  5. Das Durchhalte-Argument nennen: Teilzeit ist der Weg, der zum Abschluss führt, statt zum Abbruch. Das überzeugt mehr als der Hinweis, dass Vollzeit nicht geht.

Wenn Vollzeit verlangt wird: Eine Ablehnung mit der Begründung, es gebe ja Vollzeitangebote, geht am Kern vorbei. Die Agentur muss deinen Einzelfall abwägen, und dazu gehören Betreuungspflichten. Wie du dagegen vorgehst: Widerspruch gegen die Ablehnung.

Die drei gesetzlichen Voraussetzungen: Anspruch prüfen. Der Ablauf des Antrags: Bildungsgutschein beantragen. Alles zum monatlichen Zuschuss: Weiterbildungsgeld und Prämien.

Häufige Fragen

Kann ich eine Umschulung in Teilzeit machen?

Ja. Eine geförderte Umschulung ist nicht auf Vollzeit beschränkt. In Teilzeit dauert sie länger, meist zweieinhalb bis drei Jahre statt zwei, und wird damit für Alleinerziehende, pflegende Angehörige und Berufstätige überhaupt erst machbar.

Werden Kinderbetreuungskosten übernommen?

Ja. § 87 SGB III sieht vor, dass Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder pauschal in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden können. Die Pauschale wird nicht immer von selbst erwähnt. Sprich sie im Beratungsgespräch ausdrücklich an.

Bekomme ich in Teilzeit auch Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich nach § 87a SGB III hängt nicht am Zeitmodell, sondern daran, dass die Weiterbildung gefördert wird und zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führt. Kläre deinen konkreten Fall im Beratungsgespräch.

Was ist das beste Argument für ein Teilzeitmodell?

Dass es zum Abschluss führt statt zum Abbruch. Eine Vollzeitumschulung, die neben Betreuungspflichten nicht durchzuhalten ist, nützt niemandem, auch der Agentur nicht. Stelle die Betreuungssituation offen dar, samt Zeiten: sie ist kein Makel im Antrag, sondern die Begründung für das Modell.

Was, wenn es im Zielberuf kein Teilzeitangebot gibt?

Dann lohnt der Blick auf hybride Kurse mit Online-Anteil. Sie sparen den Fahrtweg, der bei Betreuungspflichten oft das eigentliche Hindernis ist, und erweitern den erreichbaren Anbieterkreis über den Tagespendelbereich hinaus. Sprich das früh im Beratungsgespräch an.

Passt eine Umschulung zu deiner Lage?

Fünf Minuten, keine Anmeldung. Der Fördercheck zeigt dir, was in deiner Situation für eine Förderung spricht und was dir noch fehlt. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung, kein Anspruch. Der Check kann dir deshalb keine Zusage geben, aber er sagt dir, wo du stehst.

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Wie viele Teilzeit-Umschulungen es wirklich gibt, haben wir gezählt. Von 10.420 geförderten Umschulungsangeboten in Deutschland laufen 1.237 in Teilzeit, also 12 Prozent. Der Durchschnitt hilft dir aber wenig, weil die Zahl je Beruf extrem schwankt: an der Spitze steht Medizinische Fachangestellte mit 86 Prozent, am anderen Ende Mediengestalter Digital und Print mit keinem einzigen von 605 Angeboten. Die Auswertung je Beruf steht im Umschulungsmonitor, Stand 29. August 2026.

Rechtsgrundlagen

§ 87 SGB III (Kinderbetreuungskosten: pauschal 160 Euro monatlich je Kind) · § 87a SGB III (Weiterbildungsgeld 150 Euro monatlich, Prämien 1.000 und 1.500 Euro) · § 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung).

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine auf deinen Fall bezogene Rechtsberatung. Im Zweifel wende dich an die Agentur für Arbeit, eine unabhängige Beratungsstelle oder einen Sozialverband.

Stand: 28. August 2026.