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Umschulung in die Pflege: Was du vorher wissen solltest

Die Umschulung in die Pflege ist der Sonderfall unter den Umschulungen: Die Ausbildung wird vergütet, Schulgeld gibt es nicht mehr. Das ändert die Rechnung und wirft eine Frage auf, die du früh klären solltest.

Pflege ist der Sonderfall: Hier bekommst du eine Ausbildungsvergütung.

Anders als bei fast jeder anderen Umschulung wird die Pflegeausbildung vergütet Üblich sind rund 1.100 bis 1.300 Euro brutto im Monat. Schulgeld gibt es seit der Reform nicht mehr, bundesweit abgeschafft.

🔴 Das ändert die Rechnung grundlegend, und es wirft eine Frage auf, die du früh klären solltest: Vergütung oder Leistungsbezug plus Weiterbildungsgeld, beides zusammen geht in der Regel nicht. Was in deinem Fall günstiger ist, klärst du am besten gleich im Beratungsgespräch.

Was sich 2020 geändert hat

Die früheren drei Ausbildungen (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) wurden zum 1. Januar 2020 zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Der Abschluss heißt Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann.

Warum das für dich zählt: Mit dem generalistischen Abschluss kannst du in allen Versorgungsbereichen arbeiten: Krankenhaus, Altenpflege, ambulante Pflege, Kinderkrankenpflege. Du legst dich also nicht mit der Ausbildung auf einen Bereich fest, sondern erst mit deiner Stellenwahl. Das ist ein echter Vorteil gegenüber der alten Aufteilung.

Umschulung in die Pflege: Dauer und Voraussetzungen

MerkmalWert
Dauer in Vollzeit3 Jahre
Dauer in Teilzeitbis zu 5 Jahre
Mit Vorerfahrung als Pflegehelferoft auf 2 Jahre verkürzbar
Abschlussstaatlich anerkannte Prüfung
Schulgeldentfällt bundesweit
Ausbildungsvergütungca. 1.100–1.300 € brutto

Schulische Voraussetzung ist in der Regel ein Schulabschluss zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder einer abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung.

⚠️ Die Verkürzung ist keine Automatik. Ob Vorerfahrung angerechnet wird, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Frag früh und schriftlich nach. Die Antwort entscheidet über ein ganzes Jahr deines Lebens.

Ehrlich zu diesem Beruf

Pflege wird überall als Mangelberuf beworben, und das stimmt: Die Chancen auf eine Stelle sind ausgesprochen gut, die Erfolgsaussicht ist im Beratungsgespräch leicht zu begründen. Aber es gehört die andere Seite dazu, damit die Entscheidung trägt:

Dafür: Sicherheit und Sinn

Die Nachfrage ist strukturell und nicht konjunkturell, sie hängt an der Altersstruktur, nicht an der Wirtschaftslage. Heißt: Ein Abschluss in der Pflege ist so nah an Arbeitsplatz- sicherheit, wie es in Deutschland derzeit geht. Und die Arbeit hat einen sichtbaren Zweck.

Dagegen: Schicht, Körper, Verantwortung

Schichtdienst inklusive Nächten und Wochenenden, körperliche Belastung, Verantwortung für Menschen in schwierigen Lagen. Was du tun solltest: Vor der Entscheidung ein Praktikum oder eine Hospitation machen. Ein paar Tage auf Station sagen mehr als jede Broschüre, und ein Abbruch nach einem Jahr kostet dich mehr als eine Woche Ausprobieren.

Wenn du gesundheitlich eingeschränkt bist

Pflege ist körperlich fordernd. Wer wegen gesundheitlicher Gründe umschult, sollte gerade hier genau prüfen. Was du beachtest: Eine Umschulung, die dieselbe Belastung mit sich bringt, löst das Problem nicht. Und: Bei gesundheitlichen Gründen ist oft die Rentenversicherung zuständig, nicht die Agentur.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III: Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Niemand kann dir eine Bewilligung zusichern, auch kein Bildungsträger.

So gehst du vor

  1. Hospitieren, bevor du dich entscheidest. Ein paar Tage auf einer Station sind die günstigste Entscheidungshilfe, die es gibt.
  2. Verkürzung klären, falls du Vorerfahrung als Pflegehelfer hast, und zwar schriftlich bei der zuständigen Behörde.
  3. Die Geldfrage früh stellen: Ausbildungsvergütung oder Leistungsbezug mit Weiterbildungsgeld? Was günstiger ist, hängt von deiner Situation ab.
  4. Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vor jeder Anmeldung. Die vorherige Beratung ist gesetzliche Voraussetzung.
  5. Praxisstelle und Pflegeschule zusammen suchen. Beide gehören zusammen, und die Praxisstelle ist oft der spätere Arbeitgeber.

Die drei gesetzlichen Voraussetzungen: Anspruch prüfen. In Teilzeit, wenn Kinder oder Pflege dazwischenkommen: Umschulung in Teilzeit. Ohne vorherige Ausbildung: zwei Wege zum Abschluss.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Umschulung zur Pflegefachkraft?

In Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit bis zu fünf. Mit Vorerfahrung als Pflegehelferin oder Pflegehelfer lässt sie sich häufig auf zwei Jahre verkürzen. Eine Automatik ist das aber nicht, entschieden wird von der zuständigen Behörde im Einzelfall geprüft. Frag früh und schriftlich nach.

Bekomme ich während der Pflegeausbildung Geld?

Ja, und das ist der Sonderfall gegenüber anderen Umschulungen: Die Pflegeausbildung wird vergütet, üblich sind rund 1.100 bis 1.300 Euro brutto im Monat. Schulgeld wurde bundesweit abgeschafft. Vergütung und Leistungsbezug mit Weiterbildungsgeld gehen in der Regel nicht zusammen. Kläre früh, was in deinem Fall günstiger ist.

Was hat sich mit der generalistischen Pflegeausbildung geändert?

Seit dem 1. Januar 2020 sind die früheren drei Ausbildungen (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) zu einer Ausbildung zusammengeführt. Der Abschluss heißt Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann und erlaubt die Arbeit in allen Versorgungsbereichen.

Welche Voraussetzungen brauche ich?

In der Regel einen Schulabschluss zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder einer abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Pflegeschule.

Ist Pflege der richtige Beruf für mich?

Die Stellenaussichten sind ausgesprochen gut, weil die Nachfrage strukturell ist. Dazu gehören aber Schichtdienst mit Nächten und Wochenenden, körperliche Belastung und Verantwortung für Menschen in schwierigen Lagen. Mach vor der Entscheidung ein Praktikum oder eine Hospitation. Ein paar Tage auf Station sagen mehr als jede Broschüre.

Passt eine Umschulung zu deiner Lage?

Fünf Minuten, keine Anmeldung. Der Fördercheck zeigt dir, was in deiner Situation für eine Förderung spricht und was dir noch fehlt. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung, kein Anspruch. Der Check kann dir deshalb keine Zusage geben, aber er sagt dir, wo du stehst.

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Kostenlos für dich, finanziert von Bildungsträgern, nicht von dir.

Rechtsgrundlagen

Pflegeberufegesetz (generalistische Pflegeausbildung seit 1. Januar 2020, Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Wegfall des Schulgelds, Ausbildungsvergütung) · § 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung, Ermessensleistung) · § 87a SGB III (Weiterbildungsgeld).

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine auf deinen Fall bezogene Rechtsberatung. Im Zweifel wende dich an die Agentur für Arbeit, eine unabhängige Beratungsstelle oder einen Sozialverband.

Stand: 28. August 2026.