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Umschulung zum Fachinformatiker: Was dich erwartet

Die Umschulung zum Fachinformatiker dauert rund zwei Jahre und endet mit dem IHK-Abschluss, bei Förderung ohne Kurskosten. Die wichtigste Entscheidung fällst du vorher: welche der beiden Fachrichtungen zu dir passt.

Der meistgewählte Umschulungsberuf, und einer mit belegbarem Bedarf.

Die Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre statt der dreijährigen Ausbildung und endet mit einer IHK-Prüfung. Sie ist damit ein anerkannter Berufsabschluss und erfüllt die Bedingung für das Weiterbildungsgeld.

Der Bedarf ist keine Werbeaussage: In Deutschland blieben zuletzt über 100.000 IT-Stellen unbesetzt. Das ist genau die Art Beleg, die im Beratungsgespräch für die Erfolgsaussicht zählt.

Zwei Fachrichtungen, und die Wahl entscheidet über deinen Alltag

Systemintegration

Netzwerke, Server, Betriebssysteme, Benutzerverwaltung. Du sorgst dafür, dass die IT läuft. Passt, wenn du gern Probleme löst, mit Menschen zu tun haben willst und Technik lieber betreust als baust. Der Einstieg ist meist breiter, weil jedes Unternehmen funktionierende IT braucht.

Anwendungsentwicklung

Programmierung, Softwarearchitektur, Datenbanken, Testverfahren. Du baust Software. Passt, wenn dir konzentriertes Arbeiten an einer Sache liegt und du Freude daran hast, etwas Neues zu erschaffen. Verlangt mehr Eigenständigkeit beim Lernen, Programmieren lernt man durch Tun, nicht durch Zuhören.

Wie du dich entscheidest, ohne zu raten: Probier beides zwei Wochen lang kostenlos aus, bevor du dich festlegst. Es gibt frei zugängliche Einstiegskurse für Programmierung und für Netzwerkgrundlagen. Wer nach vierzehn Tagen merkt, dass ihn das eine langweilt und das andere nicht, hat mehr gelernt als aus jeder Beschreibung. Wer eher gestalten als programmieren will, sollte sich die Umschulung zum Mediengestalter daneben ansehen.

Was die Umschulung zum Fachinformatiker ausmacht

MerkmalWert
Dauer in Vollzeitca. 2 Jahre
AbschlussIHK-Prüfung
Praktikum, meist enthaltenca. 6 Monate
Kurskosten bei Förderung0 €
Weiterbildungsgeld je Monat150 €
Prämien Zwischen- und Abschlussprüfung1.000 € + 1.500 €

⚠️ Zu Gehältern nenne ich bewusst keine eigene Zahl. Einstiegsgehälter schwanken stark nach Region, Branche und Betriebsgröße, und jede pauschale Angabe wäre für deinen Fall vermutlich falsch. Wer eine belastbare Größenordnung sucht, schaut in aktuelle Stellenanzeigen aus der eigenen Region. Die zählen im Beratungsgespräch ohnehin mehr als eine Statistik.

Das Praktikum ist der eigentliche Hebel

Sechs Monate im Betrieb sind mehr als eine Pflichtübung. Sie sind der wahrscheinlichste Weg zum ersten Arbeitsvertrag. Viele Umschülerinnen und Umschüler werden von ihrem Praktikumsbetrieb übernommen.

👉 Was das für dich heißt: Such dir den Praktikumsplatz so früh und so gezielt wie möglich, statt zu nehmen, was übrig bleibt. Und wenn du vor der Umschulung schon einen Betrieb findest, der Interesse signalisiert: Diese formlose Absichtserklärung ist eines der stärksten Argumente im Beratungsgespräch.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III: Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Niemand kann dir eine Bewilligung zusichern, auch kein Bildungsträger.

So gehst du vor

  1. Fachrichtung ausprobieren, bevor du dich festlegst. Zwei Wochen Selbstversuch ersetzen zwei Jahre Zweifel.
  2. Zugelassenen Anbieter finden und nach Kursnummer, IHK-Abschluss und Praktikumsvermittlung fragen. Wie du die Zulassung prüfst: AZAV-Zulassung.
  3. Stellenanzeigen aus deiner Region sammeln, sie belegen die Erfolgsaussicht konkret, nicht abstrakt.
  4. Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vor jeder Anmeldung. Die vorherige Beratung ist gesetzliche Voraussetzung.
  5. Praktikumsbetrieb früh ansprechen. Wer schon eine Absichtserklärung mitbringt, argumentiert nicht mehr über Wahrscheinlichkeiten.

Die drei gesetzlichen Voraussetzungen: Anspruch prüfen. Der Ablauf des Antrags: Bildungsgutschein beantragen. Was monatlich gezahlt wird: Weiterbildungsgeld und Prämien. Ohne vorherige Ausbildung: zwei Wege zum Abschluss.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Umschulung zum Fachinformatiker?

In der Regel zwei Jahre in Vollzeit statt der dreijährigen Ausbildung. Geförderte Umschulungen müssen gegenüber der entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt sein (§ 180 Abs. 4 SGB III). Ein Praktikum von etwa sechs Monaten ist meist Teil der Maßnahme.

Systemintegration oder Anwendungsentwicklung, was soll ich wählen?

Systemintegration bedeutet Netzwerke, Server und Betriebssysteme betreuen; Anwendungsentwicklung bedeutet Software bauen. Statt zu raten: Probier beides zwei Wochen lang mit frei zugänglichen Einstiegskursen aus. Wer merkt, dass ihn das eine langweilt und das andere nicht, weiß mehr als aus jeder Beschreibung.

Brauche ich Vorkenntnisse oder einen Schulabschluss?

Das hängt vom Anbieter und vom Kurs ab, deshalb frag dort konkret nach den Zugangsvoraussetzungen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist für die Förderung nach § 81 SGB III keine Voraussetzung, ein fehlender Abschluss ist im Gegenteil oft ein Argument für die Notwendigkeit der Weiterbildung.

Was verdiene ich nach der Umschulung?

Dazu nenne ich bewusst keine eigene Zahl: Einstiegsgehälter schwanken stark nach Region, Branche und Betriebsgröße, und eine pauschale Angabe wäre für den Einzelfall meist falsch. Aktuelle Stellenanzeigen aus deiner Region geben eine belastbarere Größenordnung, und sie zählen im Beratungsgespräch ohnehin mehr.

Wie wichtig ist das Praktikum?

Sehr. Die etwa sechs Monate im Betrieb sind der wahrscheinlichste Weg zum ersten Arbeitsvertrag, weil viele Umschülerinnen und Umschüler von ihrem Praktikumsbetrieb übernommen werden. Such den Platz deshalb früh und gezielt, statt zu nehmen, was übrig bleibt.

Passt eine Umschulung zu deiner Lage?

Fünf Minuten, keine Anmeldung. Der Fördercheck zeigt dir, was in deiner Situation für eine Förderung spricht und was dir noch fehlt. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung, kein Anspruch. Der Check kann dir deshalb keine Zusage geben, aber er sagt dir, wo du stehst.

Fördercheck starten

Kostenlos für dich, finanziert von Bildungsträgern, nicht von dir.

Rechtsgrundlagen

§ 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung, Ermessensleistung) · § 180 Abs. 4 SGB III (Verkürzung um mindestens ein Drittel gegenüber der Ausbildungszeit) · § 87a SGB III (Weiterbildungsgeld 150 Euro, Prämien 1.000 und 1.500 Euro).

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine auf deinen Fall bezogene Rechtsberatung. Im Zweifel wende dich an die Agentur für Arbeit, eine unabhängige Beratungsstelle oder einen Sozialverband.

Stand: 28. August 2026.