Du bist angemeldet. Von jetzt an findest du deinen Stand hier wieder, auch von einem anderen Gerät.
Dein Weg
Einen Moment, ich sehe nach, wo du stehst.
Dafür musst du angemeldet sein
Diese Seite zeigt deinen persönlichen Stand. Dafür muss ich wissen, wer du bist, und das geht nur über die Anmeldung.
Du brauchst kein Konto, um den Fördercheck zu machen. Der geht auch ohne.
Fang mit dem Fördercheck an
Du bist angemeldet, aber du hast den Fördercheck noch nicht gemacht. Ohne ihn weiß ich nicht, wo du stehst, und kann dir nichts Passendes zeigen.
Es sind neun Fragen und dauert etwa vier Minuten. Danach steht hier, was dein nächster Schritt ist.
Dein nächster Schritt ist ein Anruf
Du hattest wegen der Umschulung noch keinen Kontakt zum Amt. Alles Weitere hängt an diesem einen Gespräch.
Melde dich bei deiner Agentur oder deinem Jobcenter und verlange ausdrücklich einen Beratungstermin zur beruflichen Weiterbildung. Frag nicht nach dem Bildungsgutschein, sondern nach dem Gespräch. Der Gutschein wird erst dort besprochen.
Zwei Fragen kommen fast sicher: warum es in deinem bisherigen Beruf nicht weitergeht, und warum ausgerechnet diese Umschulung. Leg dir für beide eine Antwort zurecht.
Wenn der Termin steht, komm wieder her. Dann zeige ich dir, was du mitnimmst.
Bereite den Termin vor
Dein Termin steht noch aus. Er entscheidet mehr als jedes Formular, das du später ausfüllst.
Was du mitnimmst
- Deinen Lebenslauf
- Zeugnisse, die du hast
- Eine Notiz mit der Richtung, die du willst
Was du sagen können solltest
Drei Sätze, am besten vorher laut gesprochen: warum dein bisheriger Beruf keine Perspektive mehr bietet, was du stattdessen machen willst, und warum das zu einer dauerhaften Anstellung führt. Der dritte ist der wichtigste, weil das Gesetz genau darauf abstellt.
Nach dem Termin komm wieder her und sag mir, wie es gelaufen ist. Dann zeige ich dir, was dann dran ist.
Wie ist dein Termin gelaufen?
Sag mir, was das Amt entschieden hat. Danach zeige ich dir, was jetzt dran ist. Deine Antwort geht an niemanden weiter.
Freiwillig. Wenn ich das Datum kenne, zeige ich dir bis dahin die Vorbereitung und frage dich nicht ständig nach einem Ergebnis, das noch gar nicht da sein kann.
Dein Termin steht noch aus
Bis dahin kannst du dich vorbereiten. Wer mit einer fertigen Begründung ins Gespräch geht, muss sie dort nicht erfinden.
Was bis dahin hilft
Der Berater muss begründen, warum eine Weiterbildung sinnvoller ist als sofortige Vermittlung. Diese Begründung lieferst du am besten selbst, schriftlich und kurz.
Nach dem Termin komm wieder her und sag mir, wie es gelaufen ist.
Du wartest auf die Entscheidung
Das kann ein paar Wochen dauern. In der Zeit kannst du etwas tun, das erfahrungsgemäß mehr bringt als abzuwarten.
Du kannst deine Begründung jederzeit schriftlich nachreichen, auch nach dem Gespräch. Ein kurzer sachlicher Text in der Akte wirkt oft mehr als ein zweites Gespräch.
Sobald du Bescheid weißt, komm wieder her und sag es mir. Dann zeige ich dir, was dann dran ist.
Du hast den Gutschein. Jetzt läuft eine Uhr.
Der Bildungsgutschein gilt meist drei Monate ab Ausstellung. Maßgeblich ist die Frist, die auf deinem Gutschein steht. Startet der Kurs später, verfällt er.
Worauf du jetzt achtest
Auf dem Gutschein steht, wofür er gilt: Bildungsziel, Dauer und Region. Innerhalb dieses Rahmens hast du die freie Wahl des Trägers, und die solltest du nutzen. Kein Amt darf dir einen bestimmten Träger vorschreiben.
- Vergleiche mehrere Träger, nicht nur den erstbesten
- Frag nach der Vermittlungsquote nach dem Abschluss
- Sieh dir an, ob der Kurs in Präsenz, online oder gemischt läuft
Passende Kurse in deiner Nähe zeige ich hier bald an. Solange das noch nicht steht, hilft dir die Suche der Bundesagentur weiter: KURSNET.
Abgelehnt heißt nicht erledigt
Eine Ablehnung ist eine Ermessensentscheidung, und Ermessensentscheidungen lassen sich angreifen. Viele werden nach einem Widerspruch anders entschieden.
Der häufigste Ablehnungsgrund
Wenn dir gesagt wurde, du seist auch ohne Weiterbildung vermittelbar, dann ist das der Vermittlungsvorrang. Er ist keine Sperre, sondern eine Reihenfolge, und das Gesetz nennt die Ausnahme selbst: der Vorrang entfällt, wenn die Weiterbildung für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 1 SGB III).
Was du tun kannst
- Schriftliche Begründung der Ablehnung verlangen, falls du keine hast
- Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen
- Deine Begründung sachlich nachreichen, mit dem Satz unten
Ich bin kein Anwalt und darf dich im Einzelfall nicht rechtlich beraten. Was hier steht, ist allgemeine Information zum Ablauf.